Schreibwettbewerb Deutsche Sprache und Literatur 2026, Preisträgerin Louisa Stern, HCG Beilstein
Abiturientin erhält Auszeichnung beim Schreibwettbewerb
Grund zur Freude am HCG Beilstein: Die Abiturientin Louisa Stern des diesjährigen Abschlussjahrgangs wurde beim Schreibwettbewerb „Deutsche Sprache und Literatur Baden-Württemberg 2026“ für ihren literarischen Text zum Thema „Wie Eskapismus funktioniert. Fluchtangebote von Netflix, Steam, Spotify und Co“ mit einem Preis ausgezeichnet.
Die feierliche Preisverleihung im historischen Ambiente des Klosters Heiligkreuztal statt. Dort wurden die Preisträgerinnen und Preisträger für ihre herausragenden Beiträge geehrt. In ihren Texten setzte sich die Abiturientin kritisch und zugleich differenziert mit einem hochaktuellen Thema auseinander: der Frage, warum Menschen digitale Medien und Streamingangebote als Möglichkeit nutzen, dem Alltag zu entfliehen, und welche Chancen und Herausforderungen mit diesem Phänomen verbunden sind. In vier Kurzgeschichten wurde dies literarisch umgesetzt.
Die Entscheidung, am Wettbewerb teilzunehmen, entstand aus einer ganz persönlichen Motivation. „Ich schreibe einfach gerne und verfasse mit Freude eigene Texte“, beschreibt die Preisträgerin ihre Beweggründe. Dass aus dieser Leidenschaft nun eine Auszeichnung hervorgegangen ist, unterstreicht, wie wertvoll Kreativität, sprachliches Ausdrucksvermögen und die Freude am Schreiben sein können und motiviert hoffentlich auch in Zukunft weitere Schülerinnen und Schüler, an diesem Wettbewerb teilzunehmen.
Die Schulgemeinschaft gratuliert Louisa herzlich zu diesem besonderen Erfolg. Die Auszeichnung ist nicht nur eine Anerkennung ihrer schriftstellerischen Leistung, sondern auch ein schönes Beispiel dafür, wie junge Menschen mit sprachlicher Kreativität gesellschaftlich relevante Themen reflektieren und überzeugend aufbereiten können.
Wir wünschen ihr für ihren weiteren Weg nach dem Abitur alles Gute und hoffen, dass sie ihre Begeisterung für Sprache und Literatur auch künftig mit ebenso großem Erfolg weiterverfolgt.
S. Weber



